Hier muss die Meldeadresse des Mitarbeiters hinterlegt werden (gem. der vorgelegten Meldebescheinigung/Personalausweis/Pass). Sollte der Mitarbeiter zuziehen und hat seinen Wohnsitz noch nicht umgemeldet, pflegen Sie seinen aktuellen Wohnort als Urlaubsanschrift in der Lasche „zusätzliche Kontaktdaten“ ein. Wenn der Mitarbeiter dann umziehtein Mitarbeiter zuziehen umziehen, können Sie die aktuelle Adresse einfach überschreiben und in „Adresse gültig ab“ das Datum eingeben, ab dem die neue Adresse gilt. Die vorherigen Adressangaben gehen nicht verloren, diese können Sie sie können in der Historie aufrufenaufgerufen werden. Hat der Mitarbeiter einen Zweitwohnsitz, kann dieser unter "zusätzliche Kontaktdaten" als "Urlaubsanschrift" hinterlegt werden.
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