Hier muss die Meldeadresse des Mitarbeiters hinterlegt werden (gem. der vorgelegten Meldebescheinigung/Personalausweis/Pass). Sollte ein Mitarbeiter umziehen, können Sie die aktuelle Adresse einfach überschreiben und in „Adresse gültig ab“ das Datum eingeben, ab dem die neue Adresse gilt. Die vorherigen Adressangaben gehen nicht verloren, sie ; sie können in der Historie aufgerufen werden.
Hat der Mitarbeiter einen Zweitwohnsitz, kann dieser unter "zusätzliche Kontaktdaten" als "Urlaubsanschrift" „zusätzliche Kontaktdaten“ als „Urlaubsanschrift“ hinterlegt werden.